Herzberg am Harz ist eine Stadt im Landkreis Göttingen in Südniedersachsen (Deutschland), die am Südrand des Oberharzes liegt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.723 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
37412, 37434
Vorwahlen
05521, 05585
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herzberg am Harz
Markt 1
37412 Herzberg am Harz
2. Ordnungsamt Herzberg am Harz
Markt 1
37412 Herzberg am Harz
3. Einwohnermeldeamt Herzberg am Harz
Markt 1
37412 Herzberg am Harz
Gemeinde Herzberg am Harz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Herzberg am Harz hat in seiner Sitzung vom 22.11.2023 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 051 "Auf der Heide-Nord" und den Bebauungsplan Nr. 077 "Hottenberg Süd-West" beschlossen.
- Bebauungsplan Nr. 051 "Auf der Heide-Nord" zielt auf die Erweiterungsmöglichkeiten für ein Unternehmen im Industrie- und Gewerbegebiet "Aue", um die Standortbedingungen zu sichern und die Wirtschaftsstruktur zu stärken. Der überarbeitete Entwurf liegt vom 22.01.2024 bis 22.02.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
- Bebauungsplan Nr. 077 "Hottenberg Süd-West" dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit bis zu 70 MWp. Die Planung umfasst eine landwirtschaftliche Nutzfläche von etwa 65,73 ha zwischen der Ortschaft Scharzfeld und der Stadt Herzberg am Harz. Die öffentliche Auslegung findet ebenfalls vom 22.01.2024 bis 22.02.2024 statt.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.